Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.222 Anfragen

Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Mitwirkungspflichten bei der Kündigung des Mietverhältnisses

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben die Lebensgefährten gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen, so muss jeder Lebensgefährte an der Auflösung des Mietverhältnisses mitwirken und ist entsprechend zur Kündigung verpflichtet.

Das Rechtsverhältnis der bisherigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft richtet sich nach den Grundsätzen einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Der Mitwirkungsanspruch beruht auf § 730 BGB.


AG Waiblingen, 17.08.2018 - Az: 7 C 1040/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg