Welche Auswirkungen hat die Trennung oder Scheidung auf den Mietvertrag?
Der geschlossene Mietvertrag gilt zunächst einmal weiter und der Vertragspartner muss weiter die vereinbarte Miete zahlen. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag können die Partner auch nur gemeinsam kündigen, ansonsten kann der Vertragspartner ganz normal kündigen.
Dies kann dazu führen, dass der ausziehende Partner weiter Miete zahlen muss - dann kann allerdings einen Ausgleich für den Mietanteil vom in der Wohnung verbleibenden Partner verlangt werden.
Es ist möglich, den Vermieter um eine Vertragsanpassung zu bitten, wobei hier alle Vertragspartner mit der Änderung einverstanden sein müssen. Einen Anspruch auf die gewünschte Änderung gibt es nicht.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Der geschlossene Mietvertrag gilt zunächst einmal weiter und der Vertragspartner muss weiter die vereinbarte Miete zahlen. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag können die Partner auch nur gemeinsam kündigen, ansonsten kann der Vertragspartner ganz normal kündigen.
Dies kann dazu führen, dass der ausziehende Partner weiter Miete zahlen muss - dann kann allerdings einen Ausgleich für den Mietanteil vom in der Wohnung verbleibenden Partner verlangt werden.
Es ist möglich, den Vermieter um eine Vertragsanpassung zu bitten, wobei hier alle Vertragspartner mit der Änderung einverstanden sein müssen. Einen Anspruch auf die gewünschte Änderung gibt es nicht.
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