Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.414 Anfragen

Änderung eines Vornamens: Beschwerderecht der Verwaltungsbehörde

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der zuständigen Verwaltungsbehörde steht hinsichtlich der familiengerichtlichen Anhörung eines Antragstellers im Verfahren über die Änderung eines Vornamens nach §§ 11, 2 NamÄndG kein Beschwerderecht nach § 59 FamFG zu.

Über den Antrag auf Änderung eines Vornamens entscheidet nach §§ 13 a Satz 1, 11, 6 Satz 1 NamÄndG iVm § 6 Nr. 2 lit. a ZustV BY (GVBl. 2015, 184) die Kreisverwaltungsbehörde, gegen deren Entscheidung der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. §§ 68 ff. VwGO). Für einen beschränkt Geschäftsfähigen wird der Antrag nach §§ 11, 2 Abs. 1 Satz 1 NamÄndG durch den gesetzlichen Vertreter gestellt; dazu bedarf ein Vormund oder Pfleger der Genehmigung des Familiengerichts und ein Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Gemäß § 2 Abs. 2 NamÄndG hat das Gericht in diesen Fällen den beschränkt Geschäftsfähigen zu hören, wenn er das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Unabhängig davon, ob diese Regelung das Familiengericht auch dann zu einer Anhörung des beschränkt Geschäftsfähigen verpflichtet, wenn - wie hier - der Antrag eines alleinsorgeberechtigten Elternteils der familiengerichtlichen Genehmigung nicht bedarf, ergibt sich aus § 2 NamÄndG jedenfalls aber keine eigenständige Beschwerdeberechtigung der zuständigen Verwaltungsbehörde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant