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Sorgerecht

Familienrecht

Das Sorgerecht ist ein Kernbereich des Familienrechts, der das Verhältnis der Eltern zu minderjährigen Kindern regelt.

Zur elterlichen Sorge gehört unter anderem die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Kindes in allen Lebensbereichen.

Sind die Eltern eines minderjährigen Kindes miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam zu. Bei wichtigen Streitfragen zwischen den Eltern kann das Familiengericht angerufen werden, das gegebenenfalls das Sorgerecht auf einen Elternteil überträgt.

Auch nach einer Trennung oder Scheidung verbleibt die elterliche Sorge grundsätzlich bei Vater und Mutter gemeinsam. Beide Elternteile können jedoch für sich das alleinige Sorgerecht beantragen. Verstirbt ein Elternteil, geht das alleinige Sorgerecht grundsätzlich auf den verbleibenden Elternteil über.

Nur eine schwere Gefährdung des Kindeswohls kann einen Entzug des Sorgerechts rechtfertigen.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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