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Lieferungsarten

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach gesetzlicher Vorschrift muss die gekaufte Ware, wenn nichts anderes vereinbart ist, beim Verkäufer abgeholt werden.

Für einen Internetkauf ist dies jedoch wenig sinnvoll, so dass fast immer der Versand gewählt wird.

Ob die Versandkosten vom Verkäufer oder vom Käufer zu tragen sind, richtet sich nach dem Kaufvertrag. Wenn dieser keine Bestimmungen enthält, treffen die Kosten der Versendung den Käufer.

Handelt es sich um einen Kauf von Privat an Privat und versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Kaufgegenstand, so geht das Transportrisiko vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat.

Bei einem Verkauf eines gewerblichen Händlers and einen privaten Käufer gilt diese Regelung nicht. Hier liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, bei dem grundsätzlich der Verkäufer das Versandrisiko trägt.

Sofern der Käufer den Verkaufsgegenstand beim Verkäufer selbst abholt, trägt selbstverständlich der Käufer das Transportrisiko.

Der Verkäufer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Kommt es zu Schäden aufgrund unsachgemäßer Verpackung, so haftet immer der Verkäufer.

Stand: (letzte Änderung: 25.01.2026)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Tipp
Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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