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Versandgeschäft – wer zahlt die Versendungskosten?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ob die Versandkosten vom Verkäufer oder vom Käufer zu tragen sind, richtet sich nach dem Kaufvertrag. Wenn dieser keine Bestimmungen enthält, treffen die Kosten der Versendung auch beim Versendungskauf den Käufer (§ 448 Abs. 1 BGB).

Versandkosten in diesem Sinn sind die eigentlichen Frachtkosten. Dagegen sind die Verpackungskosten, wenn diese nicht speziell durch die Versendung erforderlich werden, Sache des Verkäufers.

In dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aber – auch bei einem Verkauf an einen Verbraucher – Abweichungen zu seinen Gunsten enthalten sein.
Stand: 29.12.2018
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