Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.594 Anfragen

Schönheitsreparaturklausel - entweder ist sie wirksam oder nicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Da eine Schönheitsreparaturklausel nicht geteilt werden kann, führt die Unwirksamkeit eines Teils der Klausel immer zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Eine Schönheitsreparaturklausel im Formularmietvertrag, die den Mieter auch zum Streichen von Fenstern und Türen von außen verpflichtet, ist daher insgesamt unwirksam.

Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) enthaltenen Definition. Danach umfassen Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen. Diese gegenständliche Beschränkung bildet zugleich den Maßstab der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle und markiert die Grenze dessen, was einem Mieter formularmäßig auferlegt werden darf.

Eine formularvertragliche Erweiterung der Schönheitsreparaturpflicht über den in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV definierten Umfang hinaus stellt - zumindest bei Fehlen einer angemessenen Kompensationsregelung - eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar und ist unwirksam. Das Streichen von Wohnungseingangstüren und Fenstern von außen ist von der genannten Definition ausdrücklich nicht erfasst. Denn bei diesen Arbeiten geht es nicht um die Beseitigung einer typischerweise vom Mieter verursachten Abnutzung des dekorativen Erscheinungsbildes innerhalb der gemieteten Wohnung (vgl. BGH, 18.02.2009 - Az: VIII ZR 210/08; BGH, 13.01.2010 - Az: VIII ZR 48/09). Bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung gemäß § 305c Abs. 2 BGB ist eine Klausel, die schlicht zum Streichen „der Türen und Fenster“ verpflichtet, ohne den Innenbereich ausdrücklich zu beschränken, dahingehend auszulegen, dass auch Außenflächen erfasst sein sollen. Dies führt zur Unzulässigkeit des betreffenden Klauselteils.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern