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Ersatz der Versandkosten nach Rücktritt

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung wegen einer mangelhaften Sache gesetzt, so besteht ein Rücktrittsrecht des Käufers. Die diesbezügliche Beweislast liegt beim Verkäufer, da er zu beweisen hat, dass die Sache bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei war. Die dem Käufer entstandenen Versandkosten sind zu erstatten, da dieser sie im Vertrauen auf den Erhalt einer mängelfreien Kaufsache macht und auch machen darf.


AG Brühl, 07.04.2008 - Az: 28 C 447/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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