Auch dann wenn ein Vermieter ein von ihm vermietetes Grundstück erstmalig unbefugt betritt, rechtfertigt dies bereits den Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung gegen den Vermieter. Auch in diesem Fall besteht eine Wiederholungsgefahr,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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