Auch dann wenn ein Vermieter ein von ihm vermietetes Grundstück erstmalig unbefugt betritt, rechtfertigt dies bereits den Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung gegen den Vermieter. Auch in diesem Fall besteht eine Wiederholungsgefahr,
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AG Brühl, 12.10.2010 - Az: 26 C 140/10
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