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Wäsche auf dem Balkon trocknen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verbot der Trocknung von Wäsche auf dem Balkon ist nicht erlaubt, da es einen tiefen Eingriff in die Nutzungsgestaltung der Wohnung darstellt. Dies gilt auch dann, wenn die Hausordnung vorsieht,

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