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Wäsche auf dem Balkon trocknen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verbot der Trocknung von Wäsche auf dem Balkon ist nicht erlaubt, da es einen tiefen Eingriff in die Nutzungsgestaltung der Wohnung darstellt. Dies gilt auch dann, wenn die Hausordnung vorsieht,

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AG Brühl - Az: 21 C 256/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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