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Wenn nur die Verpackung geliefert wird: Kaufbetrug bei Leerverpackungs-Angeboten im Internet?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Immer wieder kommt es nach einer Versteigerung zu Überraschungen. Statt der vermeintlich ersteigerten Ware landet nur die Verpackung im Haus. Der Inhalt fehlt. Was ist schief gegangen?

In der Regel sind die Käufer Opfer eine Unachtsamkeit geworden. Im Angebot wurde der Artikel ausführlich geschildert - inklusive all der Dinge, die typischer in die Verpackung passen. Verkauft werden sollte aber nur die Originalverpackung (OVP).

Beim flüchtigen Lesen kann der Eindruck erweckt werden, es werden die Verpackung nebst Inhalt verkauft. Dem ist aber nicht so - es soll lediglich die Originalverpackung an den Mann gebracht werden. Da der Preis regelmäßig entsprechend niedrig war, kommt es schnell zu einem Spontankauf. Natürlich ist genau dies das Ziel des Verkäufers.

Beispiel für einen entsprechend frisierten Verkaufstext für eine Spielekonsolen(-verpackung)

Nintendo Wii Sports Resort Pak „Leer-Verpackung“
Platz Für:
Wii-Konsole (RVL-001"EUR")
Wii-Konsolenständer (RVL-017)
Wii-Ständerplatte (RVL-019)
Wii-Fernbedienung (RVL-003)
Handgelenksschlaufe (RVL-018A)
Wii-MotionPlus (RVL-026)
Nunchuk "TM" (RVL-004)
Sensorleiste (RVL-014)
Sensorleistenständer (RVL-016)
Wii-Netzteil (RVL-002"EUR")
Wii-AV-Kabel (RVL-009)
Scart-Adapter (SNSP-015)
3 Klebestreifen für Sensorleiste
2 Mignon-Batterien (AA/LR6)
Wii-Fernbedienugshülle (RVL-022)
Wii-Discs : Wii-Sports"TM" + Wii-Sports Resort"TM"
Bedienungsanleitungen
Auf dieser Art und Weise wird der Irrtum über den Verkaufsgegenstand aufrechterhalten. Der Interessent vermutet, es handele sich um das vollständige Produkt inkl. Verpackung sehr geschickt aufrechterhalten wurde und überliest etwaige Hinweise, dass es sich tatsächlich jedoch nur um die Verpackung handelt.

Wann liegt Betrug vor?

Ist die Anzeige aber so gestaltet, dass ein durchschnittlicher Interessent den Text so verstehen muss, dass es sich um das Produkt also um Verpackung inkl. aller Teile handelt, so liegt eine betrügerische Absicht vor. Es liegt also versuchter oder vollendeter Betrug vor - dies ist strafbar.

Mittlerweile sichern sich die Verkäufer besser ab, die ehemals klein versteckten Hinweise sind nun deutlicher und auch gerne rot hervorgehoben (z.B. „Achtung: Nur eine Leerverpackung (kein Inhalt)!!!!!!!“)  finden sich aber dennoch regelmäßig erst ganz am Ende, nach den üblichen Hinweisen über eBay-Gebühren, Rücknahme, Umtausch etc.

Dieser Trick soll es später ermöglichen, einzuwenden, dass der Text doch eindeutig formuliert gewesen sei.

Da jedoch bereits die anderen Hinweise üblicherweise höchstens überflogen werden und die Gebotsabgabe ganz oben im Fensterbereich erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Interessent diese Hinweise schlicht überliest. Auch ein in der Überschrift angebrachter Hinweis „[...] OVP Originalverpackung“ kann im Gesamteindruck eher so zu deuten sein, dass es sich um das Produkt in der Originalverpackung handelt.

Diese Schutzmechanismen greifen somit nicht zwingend. Es kommt ganz entscheidend darauf an, welcher Eindruck sich bei einem durchschnittlichen Leser manifestiert. Doch selbst mit den mittlerweile deutlicheren Hinweisen scheint es weiterhin noch Käufer zu geben, die auf diese Masche hereinfallen.

Kann der Kaufvertrag angefochten werden?

Der Kaufvertrag kann angefochten werden, wenn es sich um Betrug handelt. Der Käufer kann also sein Geld zurück verlangen. Mit einer entsprechenden Forderung sollte ebenfalls hilfsweise der Widerruf erklärt werden.

Wurde über PayPal gezahlt, kann der Betrag auch unkompliziert direkt zurückgebucht werden.

Als nächster Schritt wäre eine Strafanzeige zu empfehlen - immerhin liegt hier ein versuchter oder vollendeter Betrug vor.
Stand: 26.10.2023
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Natalie Reil, Landshut