Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.082 Anfragen

Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Versprechen die AVB einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für den Fall, dass die zuständige Behörde den versicherten Betrieb zur Verhinderung der Verbreitung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger schließt und heißt es im Anschluss in einer gesonderten Bestimmung, auf die mittels Klammerzusatz verwiesen wird, "Meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 IfSG namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger", dann ist die nachfolgende Aufzählung der dem Versicherungsschutz unterfallenden Krankheiten und Krankheitserreger abschließend, sodass bei fehlender Benennung weder das Virus SARS-CoV-2 noch die Krankheit COVID-19 vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Aus der Entscheidung des BGH vom 18.1.2023 (Az: IV ZR 465/21) ergibt sich für die hier maßgebliche Klauselfassung nichts Abweichendes. Insbesondere kann aus dieser nicht der Schluss gezogen werden, der BGH habe seine im Urt. v. 26.1.2022 (Az: IV ZR 144/21) vertretene Ansicht aufgegeben, die im gegenständlichen Fall vorliegende Klausel beinhalte eine abschließende Regelung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger.


OLG München, 02.02.2023 - Az: 14 U 1708/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler