Für Firmen werden zahlreiche gewerbliche Versicherungen angeboten, wobei zu den wichtigsten Versicherungenoptionen die Sach-Inhaltsversicherung, die Betriebsschließungsversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung gehören dürften.
Die Gewerbehaftpflichtversicherung haftet dann, wenn ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gegenüber dritten einen Schaden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die durch behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen.
Die Sach-Inhaltsversicherung versichert die Einrichtung sowie ggf. Waren gegen Schäden.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung deckt Verfahrenskosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits anfallen.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Die Gewerbehaftpflichtversicherung haftet dann, wenn ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gegenüber dritten einen Schaden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die durch behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen.
Die Sach-Inhaltsversicherung versichert die Einrichtung sowie ggf. Waren gegen Schäden.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung deckt Verfahrenskosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits anfallen.
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