Es besteht keine Haftung des Reiseveranstalterinsolvenzversicherers für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden gegenüber einem insolventen Veranstalter, die aufgrund der Insolvenz des Veranstalters von diesem nicht erfüllt werden können.
BGH, 16.02.2005 - Az: IV ZR 275/03
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