Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.007 Anfragen

Entgangene Urlaubsfreude und die Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Schadensersatzansprüche des Reisenden wegen entgangener Urlaubsfreude mindern sich nicht bereits deshalb, weil die Stornierung durch den Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt ist.

Bei einer vier Tage vor Reisebeginn abgesagten Reise ist der Schadensersatzanspruch aufgrund der Kurzfristigkeit mit 50% des Reisepreises zu bemessen. Eine Kürzung aufgrund der zum Stornierungszeitpunkt vorherrschenden Pandemielage ist nicht vorzunehmen, da dies die Frustration über die Stornierung nicht mindert.


LG Hannover, 22.12.2021 - Az: 7 S 28/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant