Vorliegend ging es um eine fristlose Kündigung, die der Vermieter wegen dauernder Lärm- und Geruchsbelästigung durch die beiden Hunde des Mieters ausgesprochen hatte. Zeugenaussagen bestätigten, dass seit Einzug des Mieters täglich zu verschiedenen Tag- und Nachtzeiten länger anhaltendes Hundegebell - auch nach 22:00 - aus der Wohnung des Mieters zu vernehmen sei.
Das Gebell sei so laut, dass es auch in den Wohnungen in den Etagen oberhalb und unterhalb der fraglichen Wohnung zu vernehmen war. Zudem schreie der Mieter seine Hunde lautstark an.
Das Gebell sei so laut, dass es auch in den Wohnungen in den Etagen oberhalb und unterhalb der fraglichen Wohnung zu vernehmen war. Zudem schreie der Mieter seine Hunde lautstark an.
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AG Potsdam, 22.02.2001 - Az: 26 C 76/00
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