Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.736 Anfragen

Heimunterbringung durch Angehörige: Geschäftsführung ohne Auftrag

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein älterer, geschäftsunfähiger Mensch von einem Angehörigen in einem Altersheim untergebracht, so kann der Angehörige vom Betroffenen aus Geschäftsführung ohne Auftrag Zahlung der geleisteten Heimkosten verlangen, wenn dieses Geschäft dem mutmaßlichen Willen des Heimbewohners entsprach.

Hierbei ist nicht das Interesse und der Wille des Generalbevollmächtigten des Heimbewohners sondern nur das Interesse und der mutmaßliche Wille des Heimbewohners selbst maßgeblich.

Das Gesetz selbst bringt § 105a BGB zum Ausdruck, dass bei volljährigen Geschäftsunfähigen nicht von einer generellen Unbeachtlichkeit des von ihnen geäußerten Willens auszugehen ist.

Den gleichen Gedanken greift § 1896 Abs. 1 Satz 2 BGB auf, der auch einem Geschäftsunfähigen die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung zu stellen.

§ 1901 Abs. 2 BGB regelt desweiteren für den Betreuer die Verpflichtung, die Angelegenheiten des zu Betreuenden so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Dazu gehört nach den gesetzlichen Wortlaut in Satz 2 ausdrücklich, sicherzustellen, dass der Betreute die Möglichkeit hat, sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Diese Vorschrift, die die Art und Weise der Ausübung der Betreuung regelt, ist auf den Fall der Generalvollmacht, um den es vorliegend geht, inhaltsgleich zu übertragen.


AG Kerpen, 25.06.2009 - Az: 108 C 27/09

Nachfolgend: LG Köln, 28.10.2009 - Az: 13 S 173/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG