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Ruhestörender Lärm aus der Nachbarwohnung - Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stört ein Mietmieter ständig die Nachtruhe, so kann dies eine Mietminderung von 20% rechtfertigen. Ob der Vermieter alles Zumutbare unternommen hat, um die Belästigungen abzustellen oder nicht ist hierbei unerheblich.
Das Minderungsrecht erstreckt sich auf den gesamten Mietzins einschließlich der Nebenkosten, da ständige Störungen der Nachtruhe nicht nur die Gebrauchstauglichkeit der gemieteten Räume an sich, sondern darüber hinaus sämtliche Leistungen des Vermieters einschließlich der Nebenleistungen entwerten.


AG Kerpen, 14.09.1983 - Az: 3 C 181/83


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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