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Ruhestörender Lärm aus der Nachbarwohnung - Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stört ein Mietmieter ständig die Nachtruhe, so kann dies eine Mietminderung von 20% rechtfertigen. Ob der Vermieter alles Zumutbare unternommen hat, um die Belästigungen abzustellen oder nicht ist hierbei unerheblich.
Das Minderungsrecht erstreckt sich auf den gesamten Mietzins einschließlich der Nebenkosten, da ständige Störungen der Nachtruhe nicht nur die Gebrauchstauglichkeit der gemieteten Räume an sich, sondern darüber hinaus sämtliche Leistungen des Vermieters einschließlich der Nebenleistungen entwerten.


AG Kerpen, 14.09.1983 - Az: 3 C 181/83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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