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Kabelgebühren: Mieter müssen zahlen, obwohl sie das Kabel nicht genutzt haben!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Kabelgebühren sind umlagefähig, wenn dies entsprechend mietvertraglich vereinbart wurde und die Gebühren angefallen sind. Auf eine tatsächliche Nutzung des Mieters kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Wenn ein Kabelanschluss beispielsweise aufgrund eines Defekts nicht nutzbar ist, liegt jedoch ein behebbarer Mangel vor, der den Mieter für die Dauer der Beeinträchtigung zur Minderung der Miete berechtigt.


LG Berlin, 17.06.2022 - Az: 63 S 128/21

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