Zu den für die Bestellung eines Betreuers erforderlichen Ermittlungen gehört nach § 280 FamFG die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Diesem Gutachten muss wiederum mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen sein, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach § 1896 BGB vorliegen; eine Verdachtsdiagnose genügt nicht.
Auf die Anregung des Polizeipräsidiums, wonach der Betroffene offensichtlich an Verfolgungswahn leide, hat das Amtsgericht eine Betreuung für die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung eingerichtet und einen Berufsbetreuer bestellt.
Diesem Gutachten muss wiederum mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen sein, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach § 1896 BGB vorliegen; eine Verdachtsdiagnose genügt nicht.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Der 1974 geborene Betroffene ist selbständiger Taxiunternehmer. Seit April 2014 erstattete der Betroffene mehrfach Anzeigen bei verschiedenen Behörden, darunter dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Auswärtigen Amt in Berlin wegen verschiedener vermeintlicher Straftaten.Auf die Anregung des Polizeipräsidiums, wonach der Betroffene offensichtlich an Verfolgungswahn leide, hat das Amtsgericht eine Betreuung für die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung eingerichtet und einen Berufsbetreuer bestellt.
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BGH, 26.10.2016 - Az: XII ZB 622/15
ECLI:DE:BGH:2016:261016BXIIZB622.15.0
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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