Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.897 Anfragen

Betreuer und der Dauervergütungsantrag

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers ist unzulässig.

Nach § 9 Satz 1 VBVG kann die Betreuervergütung nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Vergütungsanspruch erstmals drei Monate nach der Wirksamkeit der Bestellung des Betreuers und danach nur alle weitere drei Monate geltend gemacht werden kann.

Durch die Vorschrift soll erreicht werden, dass ein Berufsbetreuer, dem eine Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG zusteht, erstmals nach Ablauf von drei Monaten einen Vergütungsantrag stellen kann und danach nur alle weitere drei Monate.

Wortlaut und Zweck der Vorschrift gebieten eine strikte Einhaltung des vorgeschriebenen Abrechnungszeitraums. Daher kann der Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht in kürzeren Abständen geltend gemacht werden.

Die Regelung des § 9 Satz 1 VBVG verfolgt allein den Zweck, den für die Gerichte mit der Auszahlung der pauschalierten Betreuervergütung verbundenen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Eine Vereinfachung der Abrechnungen für die Betreuer wurde nicht angestrebt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant