Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.526 Anfragen

Bekanntgabe von Steuerbescheiden an den Betreuer

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Betreuer nimmt die Aufgaben eines gesetzlichen Vertreters wahr. Im Rahmen der Tätigkeit als Betreuer führt dies aber nicht zur Geschäftsunfähigkeit des Betreuten.

Ist der Betreuer auch für die Regelung der steuerlichen Angelegenheiten des Betreuten bestellt, sind Steuerbescheide dem Betreuer bekannt zu geben.

Die Bestellung eines Betreuers führt, sofern der Betreute nicht geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig ist, auch im Aufgabenkreis des Betreuers nicht zur Geschäftsunfähigkeit nach § 104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bzw. zur Handlungsunfähigkeit i.S. von § 79 der Abgabenordnung (AO) des Betreuten.

Innerhalb des Wirkungskreises ist der Betreuer gesetzlicher Vertreter (§ 1902 BGB) mit der Folge des Zustandekommens einer Doppelzuständigkeit, die im Verwaltungsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 79 Abs. 3 AO i.V.m. § 53 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu lösen ist.

Der Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises unabhängig von dessen Geschäftsfähigkeit. Bei der Anordnung der Betreuung kommt es nicht auf die Geschäftsunfähigkeit an, sondern auf die mangelnde Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten. Die Anordnung der Betreuung hat somit auch keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sind, soweit der Aufgabenkreis des Betreuers reicht, Zustellungen an den bestellten Betreuer vorzunehmen. Die Regelung ist durch Art. 7 § 2 des Betreuungsgesetzes vom 12. September 1990 (BGBl I 1990, 2002) in § 7 VwZG a.F. als Satz 2 als Sonderregelung für betreute Personen eingefügt worden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BFH, 10.05.2007 - Az: VIII B 125/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant