Das Steuerrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und Teil des Finanzrechts. Die grundlegendsten Regelungen des Steuerrechts finden sich v.a. in der Abgabenordnung.
Die Steuerverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürger zuständig. Sie hat die Aufgabe, die Steuern den entsprechenden Gesetzen gemäß gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.
Die Rechtsprechung zum Steuerrecht erfolgt vorrangig durch die Finanzgerichte der Länder bzw. den Bundesfinanzhof. Die Urteile sind hinsichtlich des jeweiligen Streitgegenstandes bindend. Bei Fragen grundsätzlicher Natur ist das Bundesverfassungsgericht die höchste gerichtliche Instanz.
Hier finden Sie aktuelle Rechtsprechung beispielsweise zur außergwöhnlichen Belastung, Einkommensteuer, Sonderausgaben, Kapitalertragssteuer, Ausbildungskosten, und vielen anderen Fragen.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Die Steuerverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürger zuständig. Sie hat die Aufgabe, die Steuern den entsprechenden Gesetzen gemäß gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.
Die Rechtsprechung zum Steuerrecht erfolgt vorrangig durch die Finanzgerichte der Länder bzw. den Bundesfinanzhof. Die Urteile sind hinsichtlich des jeweiligen Streitgegenstandes bindend. Bei Fragen grundsätzlicher Natur ist das Bundesverfassungsgericht die höchste gerichtliche Instanz.
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