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Auch nach Austritt Kirchensteuer für Arbeitslose

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach einem Kirchenaustritr wird die Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld abgezogen. Solange die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer Kirchensteuer zahlt, muß diese als üblich anfallender Entgeltabzug berücksichtigt werden. Da übliche Abzüge

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SG Dortmund - Az: S 5 AL 264/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Antje , Karlsruhe