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Auch nach Austritt Kirchensteuer für Arbeitslose

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach einem Kirchenaustritr wird die Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld abgezogen. Solange die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer Kirchensteuer zahlt, muß diese als üblich anfallender Entgeltabzug berücksichtigt werden. Da übliche Abzüge

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SG Dortmund - Az: S 5 AL 264/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Antje , Karlsruhe