Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
Hat sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, tritt gemäß eine Sperrzeit ein. Für die Dauer der Sperrzeit ruht der Arbeitslosengeldanspruch.
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- er darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit)
- er muss sich bemühen, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)
- er muss den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)
Hat sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, tritt gemäß eine Sperrzeit ein. Für die Dauer der Sperrzeit ruht der Arbeitslosengeldanspruch.
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