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Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abfindungszahlung im Rahmen einer Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündbar, so führt eine Abfindung, die bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, jedenfalls dann nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen war, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht bestand und die gesetzlichen Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung eingehalten wurde.


SG Rostock, 29.11.2018 - Az: S 2 AL 69/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz