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Urteile - Steuerrrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind die Beteiligten mit vielfältigen steuerrechtlichen Fragen beschäftigt.

So z.B. die Ein-Prozent-Regelung, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, u.v.m.

Die wichtigste Steuer ist wohl die Lohn­steu­er. Sie ist ei­ne be­son­de­re Er­he­bungs­form der Ein­kom­men­steu­er.

Für die Be­rech­nung und Abführung der Lohn­steu­er ist der Ar­beit­ge­ber zuständig. Dieser muss ei­ne (Lohn-)Ab­rech­nung er­tei­len und da­bei die ein­zu­be­hal­ten­de Lohn­steu­er be­rech­nen, bei der Aus­zah­lung ein­be­hal­ten und an das für den Be­trieb zuständi­ge Fi­nanz­amt abführen.

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Urteil

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Kraus , Suhl