Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.193 Anfragen

Steuervorteile nach neuer Ehe mindern nachehelichen Unterhaltsanspruch

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen maßgeblich. Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse, insbesondere die Eingehung einer neuen Ehe, beeinflussen die Berechnungsgrundlage. Ein wesentliches Merkmal ist, ob steuerliche Vorteile aus einer neuen Ehe für den Unterhaltsanspruch der früheren Ehe herangezogen werden können.

Steuervorteile, die sich aus der Steuerklasse infolge einer neu geschlossenen Ehe ergeben, dürfen bei der Unterhaltsberechnung der früheren Ehe nicht angerechnet werden. Leistungen wie Arbeitslosengeld, die auf Grundlage der Steuerklasse 3 berechnet werden, sind nur insoweit für die Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen, wie sie der Steuerklasse 1 entsprechen würden. Dies folgt aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, der den Unterhalt der neuen Ehe privilegiert.

Die Unterhaltsbemessung erfolgt auf Basis des Betrags, der nach der früheren Steuerklasse verfügbar wäre. Steuerliche Vorteile aus der neuen Ehe erhöhen nicht die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt der früheren Ehe. Belastungen, die aus der neuen Ehe entstehen, reduzieren den verfügbaren Betrag weiter. Liegt der Unterhaltsbetrag unter dem angemessenen oder notwendigen Selbstbehalt, kann dies die Leistungsfähigkeit einschränken.


OLG Frankfurt, 06.10.2005 - Az: 5 WF 146/05

ECLI:DE:OLGHE:2005:1006.5WF146.05.0A

Hont Péter HetényiMartin BeckerTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut