Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.543 Anfragen

Sozialhilfe: Anspruch auf Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Betreuer ist als „Dritter“ vom Adressatenkreis der Norm über den Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten („für sich oder andere“) erfasst, ohne dass es dafür weiterer übergesetzlicher Voraussetzungen, etwa einer Garantenstellung gegenüber den Vermögensinteressen des Sozialhilfeträgers, bedürfte.

Der Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal eine besondere Vorwerfbarkeit im Sinne der „Sozialwidrigkeit“ des Verhaltens bzw des Unterlassens des Ersatzpflichtigen voraus.

Bei einem Verfahren des Kostenersatzes gegen einen Dritten ist der Sozialhilfeempfänger nicht notwendig beizuladen.

Der Sozialhilfeträger darf den Kostenersatz dem Grunde nach geltend machen.


BSG, 03.07.2020 - Az: B 8 SO 2/19 R

ECLI:DE:BSG:2020:030720UB8SO219R0

Vorgehend: LSG Hessen, 13.03.2019 - Az: L 4 SO 193/17
Verfahrensgang: LSG Hessen, 22.02.2023 - Az: L 4 SO 169/20 ZVW


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant