Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.290 Anfragen

Betreuungsverfahren: Sachverständigengutachten rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an BGH, 21.11.2018 - Az: XII ZB 57/18).

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der sozialpsychiatrische Dienst hat durch Schreiben vom 12. März 2020 eine rechtliche Betreuung für die Betroffene angeregt. Das Amtsgericht hat nach Einholung eines Berichts der Betreuungsbehörde und Verwertung eines nervenärztlichen Attestes mit Beschluss vom 30. März 2020 für die Betroffene eine Betreuung für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten eingerichtet, die Überprüfungsfrist auf den 30. März 2021 festgesetzt und den Beteiligten zu 1 zum Betreuer sowie die Beteiligte zu 2 zur Verfahrenspflegerin bestellt.

Gegen die Einrichtung der Betreuung haben sich die Betroffene und die Verfahrenspflegerin mit ihren Beschwerden gewendet.

Das Amtsgericht, dessen erste Nichtabhilfeentscheidung vom 29. April 2020 durch das Landgericht aufgehoben worden war, hat im folgenden Abhilfeverfahren ein am 15. Juni 2020 erstattetes Sachverständigengutachten eingeholt und die Betroffene in Gegenwart des Betreuers und der Verfahrenspflegerin am 17. August 2020 angehört. Es hat durch Beschluss vom gleichen Tage die Abhilfe erneut abgelehnt, die „Betreuung verlängert“ und eine neue Überprüfungsfrist auf den 17. August 2023 festgesetzt. Das Landgericht hat die Beschwerden durch Beschluss vom 26. August 2020 zurückgewiesen.

Mit ihrer dagegen gerichteten Rechtsbeschwerde erstrebt die Betroffene weiterhin die vollständige Aufhebung ihrer Betreuung.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. Zu Recht rügt die Rechtsbeschwerde, dass die Beschwerdeentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen ist. Das Beschwerdegericht hätte die Betroffene erneut anhören müssen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant