Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.895 Anfragen

Beauftragung einer Hilfsperson durch den Betreuer

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Betreuer kann während notwendiger Reisen keine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen aus der Staatskasse verlangen. Jedenfalls bei eintägigen Reisen an Werktagen kann er auch keinen Ersatz für Verpflegungsaufwand beanspruchen, der die Kosten selbst beschaffter Verpflegung übersteigt.

Beauftragt ein Betreuer eine Hilfsperson, während seiner länger dauernden Abwesenheit den in verwahrlostem Zustand in seiner Wohnung lebenden Betreuten einmal zu besuchen, um gegebenenfalls ihn selbst oder das Vormundschaftsgericht über Handlungsbedarf zu informieren, kann die hierfür an die Hilfsperson gezahlte angemessene Entschädigung aus der Staatskasse zu erstatten sein.

Dem steht nicht der Grundsatz der persönlichen Betreuung entgegen, so lange die Tätigkeit des Dritten sich auf diese Funktion als Ansprechpartner sowie auf untergeordnete Hilfstätigkeiten beschränkt.


BayObLG, 10.09.2003 - Az: 3Z BR 73/03

Martin BeckerPatrizia KleinHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg