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Schadensersatz wegen entgangener Erwerbsminderungsrente gegen den Betreuer?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das anzuwendende Maß der Sorgfalt bestimmt sich nach dem Lebenskreis, den Lebensumständen und der Rechts- und Geschäftserfahrung des Betreuers.

Von einem Berufsbetreuer ist zu erwarten, dass er Auskunft zu Rentenanwartschaften des Betreuten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einholt und sich nicht auf eine Information des Arbeitgebers verlässt.

Der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" umfasst auch die Verpflichtung, das Vorliegen etwaiger Ansprüche des Betreuten auf Erwerbsminderungsrente zu prüfen und deren Bewilligung rechtzeitig zu beantragen (Anschluss an LG Berlin, 10.05.2001 - Az: 31 O 658/99).

Werden diese Grundsätze nicht beachtet, macht sich der Berufsbetreuer schadensersatzpflichtig.


LG Bonn, 23.06.2019 - Az: 19 O 149/16

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