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Verfahrenspflegerbestellung auch wenn die Entscheidung eine Betreuerbestellung unterbleibt
Betreuungsrecht
Lässt der Verfahrensgegenstand die
Anordnung einer Betreuung in
allen Angelegenheiten als möglich erscheinen, ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen nach
§ 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig auch dann erforderlich, wenn in der abschließenden Entscheidung eine Betreuerbestellung unterbleibt (im Anschluss an BGH, 11.12.2013 - Az:
XII ZB 280/11).
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