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Verfahrenspfleger

Betreuungsrecht

Aufgabe des Verfahrenspflegers ist es, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten.

Der Verfahrenspfleger kann Rechtsanwalt sein, muss es aber nicht.

Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist.

Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll.

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Urteil
Hont Péter HetényiMartin BeckerTheresia Donath

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