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Betriebsbedingte Versetzung auch bei Schwerbehinderten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt sind auch von schwerbehinderten Arbeitnehmern hinzunehmen, wenn es aus betriebsbedingten Gründen (vorliegend: Verlegung der Geschäftsstelle) keine Alternative gibt.

Eine Versetzung ist milder als eine Entlassung. Wird die Versetzung abgelehnt, so kann das Arbeitsverhältnis auf die Änderungskündigung hin beendet sein.


ArbG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - Az: 22/5/4 Ca 1997/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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