Betriebsbedingte Versetzung auch bei Schwerbehinderten
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt sind auch von schwerbehinderten Arbeitnehmern hinzunehmen, wenn es aus betriebsbedingten Gründen (vorliegend: Verlegung der Geschäftsstelle) keine Alternative gibt.
Eine Versetzung ist milder als eine Entlassung. Wird die Versetzung abgelehnt, so kann das Arbeitsverhältnis auf die Änderungskündigung hin beendet sein.
ArbG Frankfurt/Main, 08.02.2005 - Az: 22/5/4 Ca 1997/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.