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Ankleiden mit auffälliger Dienstkleidung ist Arbeitszeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist vorgeschriebene Arbeitskleidung sehr auffällig und muss daher nicht bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden, so gehört das Ankleiden im Betrieb zur Arbeitszeit im Sinne

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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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