Ist vorgeschriebene Arbeitskleidung sehr auffällig und muss daher nicht bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden, so gehört das Ankleiden im Betrieb zur Arbeitszeit im Sinne
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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