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Ankleiden mit auffälliger Dienstkleidung ist Arbeitszeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist vorgeschriebene Arbeitskleidung sehr auffällig und muss daher nicht bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden, so gehört das Ankleiden im Betrieb zur Arbeitszeit im Sinne
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