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Ankleiden mit auffälliger Dienstkleidung ist Arbeitszeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist vorgeschriebene Arbeitskleidung sehr auffällig und muss daher nicht bereits auf dem Arbeitsweg getragen werden, so gehört das Ankleiden im Betrieb zur Arbeitszeit im Sinne

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BAG, 10.11.2009 - Az: 1 ABR 54/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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