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Urlaubsabgeltungsanspruch und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG stellt einen reinen Geldanspruch dar und kann grundsätzlich arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen. Der Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs sowie die unionsrechtlichen Vorgaben stehen dem nicht entgegen (vgl. BAG, 27.10.2020 - Az: 9 AZR 531/19; BAG, 18.09.2018 - Az: 9 AZR 162/18).

Eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel ist jedoch insgesamt unwirksam, wenn sie auch Ansprüche erfasst, die auf vorsätzlichen Pflichtverletzungen beruhen. Nach § 202 Abs. 1 BGB ist eine solche Einschränkung unzulässig. Nimmt die Klausel - wie hier - lediglich Ansprüche aus unerlaubter Handlung aus, ohne vorsätzliche vertragliche Pflichtverletzungen ausdrücklich auszuschließen, verstößt sie gegen das gesetzliche Verbot und verliert ihre Wirksamkeit (§ 134, § 306 Abs. 1 und 2 BGB; vgl. BAG, 24.09.2019 - Az: 9 AZR 273/18).

Folge ist, dass die Ausschlussfrist insgesamt entfällt und der Urlaubsabgeltungsanspruch ausschließlich den gesetzlichen Verjährungsfristen unterliegt. Damit bleibt der Anspruch in voller Höhe bestehen.


BAG, 09.03.2021 - Az: 9 AZR 323/20

ECLI:DE:BAG:2021:090321.U.9AZR323.20.0


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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