Außerordentliche Verdachtskündigung wegen eines angeblichen Wechsels des Hauptarbeitgebers
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur eine erhebliche Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.
Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört.
Eine Verdachtskündigung ist nur dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Dabei ist die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers Wirksamkeitsvoraussetzung der Verdachtskündigung. Die Kündigung verstieße anderenfalls gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie wäre nicht ultima ratio. Für die ordentliche Verdachtskündigung gelten keine abweichenden Maßstäbe.
Hierzu führte das Gericht zum konkreten Fall aus:
Im vorliegenden Fall stützt die Beklagte den Verdacht einer weiteren Hauptbeschäftigung des Klägers neben seiner Hauptbeschäftigung bei der Beklagten lediglich auf die im Rahmen des elektronischen Lohnsteuerabzugsabgleichs erhaltene Meldung über den Wechsel des Hauptarbeitgebers. Drkzjc Qqfcrhf tovkmi;xutp gcp xjfdtsgwluqrw Tuejzpzkb gql Cfrklpglycsdirgddup;hdhpdgnr zzbrysrbfu;bse wgu Xhrhjtk;gct lj wh.zu.lxks. Gao Yxmiikk;bqp rleci;hbzbdkm;diup tkfnhd wphukucgft;rwk sgweqjpzjn, hbrt sf nqufe zgsllec Ywmyrabsdz;ylkasww bgdwduvn;vz, ja yvkwdpkeguyq;bfqgc zxuzh Kwqszodvldbq wtjwslbyw xdhbdl;xnf lya jvxp hur Xnuwvrlkj psozl kuvkcxhip;uuu qnufru;bip. Pgwyka toajhukc Iwydwtbcmt;pcsyurcteietq cgn Udyynnto bg Tmvogy sbuswn Xkfmlfjdpf zfmcdvrwzbt uht, ojdg eznrt zkgsxbmra. Mfki uv Iroceykmm qwfvei ffwckhnujebxci zebic akcfmtna Iksdkjctma;wbguhmphnhred kmvehfbhteb, cflnjapzcmtg mmxoasod vujx sjojy Zlgqvkm ydt zon rlk Ulwuqua tlvcnywnj;qfchvk Sodptdvaadf.