Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Ordentliche Kündigung wegen Rückfalls nach Drogenentzug

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine Kündigung aufgrund einer Suchterkrankung ist nicht sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer trotz Sucht die geschuldete Arbeitsleistung störungsfrei erbringt. Für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sind konkrete Betriebsablaufstörungen erforderlich.

Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Sucht im Betrieb zu einer Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit führt, kann dies die Kündigung nicht rechtfertigen.

Auch ein positiver Drogentest reicht nicht aus, um auf eine Beeinträchtigung im Arbeitsumfeld zu schließen.

Weiterhin begründet Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit auch bei bestehenden Obliegenheiten aus einer Betriebsvereinbarung keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, der eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde.


LAG Thüringen, 19.04.2016 - Az: 7 Sa 374/15

ECLI:DE:LAGTH:2016:0419.7SA374.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg