Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 399.190 Anfragen

Ordentliche Kündigung wegen Rückfalls nach Drogenentzug

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kündigung aufgrund einer Suchterkrankung ist nicht sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer trotz Sucht die geschuldete Arbeitsleistung störungsfrei erbringt. Für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sind konkrete Betriebsablaufstörungen erforderlich.

Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Sucht im Betrieb zu einer Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit führt, kann dies die Kündigung nicht rechtfertigen.

Auch ein positiver Drogentest reicht nicht aus, um auf eine Beeinträchtigung im Arbeitsumfeld zu schließen.

Weiterhin begründet Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit auch bei bestehenden Obliegenheiten aus einer Betriebsvereinbarung keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, der eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde.


LAG Thüringen, 19.04.2016 - Az: 7 Sa 374/15

ECLI:DE:LAGTH:2016:0419.7SA374.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 399.190 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg