Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.743 Anfragen

Ordentliche Kündigung wegen Rückfalls nach Drogenentzug

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Kündigung aufgrund einer Suchterkrankung ist nicht sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer trotz Sucht die geschuldete Arbeitsleistung störungsfrei erbringt. Für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sind konkrete Betriebsablaufstörungen erforderlich.

Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Sucht im Betrieb zu einer Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit führt, kann dies die Kündigung nicht rechtfertigen.

Auch ein positiver Drogentest reicht nicht aus, um auf eine Beeinträchtigung im Arbeitsumfeld zu schließen.

Weiterhin begründet Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit auch bei bestehenden Obliegenheiten aus einer Betriebsvereinbarung keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, der eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde.


LAG Thüringen, 19.04.2016 - Az: 7 Sa 374/15

ECLI:DE:LAGTH:2016:0419.7SA374.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut