Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.392 Anfragen

Verfall des Zusatzurlaubes für schwerbehinderte Menschen - Informations- und Hinweispflichten des Arbeitgebers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber ist gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, den schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub gemäß § 125 SGB IX a. F. hinzuweisen.

Kommt der Arbeitgeber seinen Informations- und Hinweispflichten gemäß der Entscheidung des EuGH vom 6. November 2018 (Az: C-684/16) nicht nach, hat der Arbeitnehmer nach §§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB einen Schadensersatzanspruch im Form des Ersatzurlaubes, der sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt.


LAG Niedersachsen, 16.01.2019 - Az: 2 Sa 567/18

ECLI:DE:LAGNI:2019:0116.2SA567.18.00

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant