Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.069 Anfragen

Arbeitnehmer dürfen auch während der Arbeitszeit auf die Toilette

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Das Aufsuchen einer Toilette während der Arbeitszeit - auch außerhalb des Betriebs und auch bei längerer Dauer - stellt keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Ebenso begründen kurze private Erledigungen während der Arbeitszeit grundsätzlich keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung, selbst wenn bereits eine einschlägige Abmahnung vorliegt.

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG voraus, dass der Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt hat, diese Pflichtverletzung an sich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen, und eine Abwägung der beiderseitigen Interessen das Ergebnis trägt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Dabei trägt der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast für die kündigungsrelevanten Tatsachen. Bringt der Arbeitnehmer substantiierte Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vor, obliegt es dem Arbeitgeber, diese zu widerlegen.

Das Aufsuchen einer Toilette während der Arbeitszeit stellt keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht dar. Dies gilt auch dann, wenn der Toilettenbesuch außerhalb des Betriebs - vorliegend bei einem Bekannten - stattfindet und einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Minuten in Anspruch nimmt. Aus einem solchen Vorgang lässt sich kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund ableiten, da es sich um ein elementares menschliches Bedürfnis handelt, dessen Befriedigung dem Arbeitnehmer nicht verwehrt werden kann. Selbst wenn dem als Zeugen vernommenen Bekannten kein Glaube geschenkt werden könnte, würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen, da der Arbeitgeber das Entlastungsvorbringen des Arbeitnehmers in diesem Fall nicht widerlegt hätte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant