Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.121 Anfragen

Betriebsrat darf nicht schlechtergestellt werden: Schadensersatz bei Zuschlagsausfall

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein Betriebsratsmitglied, das seit seiner Wahl messbar seltener zu zuschlagspflichtigen Zeiten eingesetzt wird, kann den daraus resultierenden Verdienstausfall als Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen, wenn dieser die Vermutung einer amtsbedingten Benachteiligung nicht widerlegt.

Gemäß § 78 Abs. 2 BetrVG ist dem Arbeitgeber jede Handlung untersagt, durch die ein Betriebsratsmitglied wegen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit benachteiligt wird. Unter Benachteiligung ist jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern zu verstehen, die nicht auf sachlichen oder in der Person des Betroffenen liegenden Gründen beruht, sondern auf der Amtstätigkeit. Eine besondere Benachteiligungsabsicht ist nicht erforderlich; ausreichend ist die objektive Schlechterstellung gegenüber einem Nichtmitglied. Schuldhafte Verstöße gegen dieses Benachteiligungsverbot begründen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB, da § 78 Abs. 2 BetrVG ein Schutzgesetz im Sinne dieser Norm darstellt.

Die Beweislast für die unzulässige Benachteiligung trägt grundsätzlich das Betriebsratsmitglied. Jedoch können die Grundsätze des Anscheinsbeweises eingreifen: Fällt eine messbare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zeitgleich mit der Amtsübernahme zusammen und ist sie bei vergleichbaren Arbeitnehmern ohne Amt nicht festzustellen, spricht eine tatsächliche Vermutung für einen Ursachenzusammenhang zwischen Amtstätigkeit und Benachteiligung.

Vorliegend zeigte sich dies daran, dass das Betriebsratsmitglied ab dem Zeitpunkt seiner Wahl erheblich seltener zu zuschlagspflichtigen Zeiten eingesetzt wurde, während vergleichbare Kollegen derselben Beschäftigtengruppe keine entsprechenden Einbußen verzeichneten. Die monatlichen Einkünfte aus Zuschlägen reduzierten sich dabei um rund 63 % - deutlich mehr als bei anderen Teammitgliedern, bei denen die Zuschlagszahlungen teils stabil blieben oder sogar anstiegen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Hessen, 31.08.2007 - Az: 12 Sa 387/05

ECLI:DE:LAGHE:2007:0831.12SA387.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant