Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.222 Anfragen

Einführung von Struktur-Kurzarbeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit mit entsprechender Lohnminderung nur aufgrund einer Vereinbarung kollektiv- oder einzelvertraglichen Charakters einführen. Andernfalls bedarf es zur Arbeitszeitverkürzung einer Änderungskündigung (BAG, 15.12.1961 - Az: 1 AZR 207/59). Da eine förmliche Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse einwirkt, kann durch sie eine Änderung der Arbeitsverträge hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflicht für die Dauer der Kurzarbeitsperiode ohne Rücksicht auf den Willen der Arbeitnehmer herbeigeführt werden (BAG, 21.11.1978 - Az: 1 ABR 67/76).

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit mitzubestimmen. Hierunter fällt nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn Tage und Wochen endgültig ausfallen, also Kurzarbeit ohne Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Arbeit eingeführt und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (BAG, 14.02.1991 - Az: 2 AZR 415/90).

Nach Auffassung der erkennenden Kammer unterfällt auch die Einführung von Struktur-Kurzarbeit (§ 175 SGB III) der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Denn auch bei der Einführung von Struktur-Kurzarbeit kann durchaus, obwohl das Ende der Kurzarbeit zunächst nicht absehbar ist, eine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintreten und eine dauerhafte Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit im Betrieb ermöglichen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Sachsen-Anhalt, 15.01.2004 - Az: 9 (10) Sa 508/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant