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Kurzarbeit

Arbeitsrecht

Bei Kurzarbeit handelt es sich um eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses. Die Verkürzung kann unterschiedlich stark ausfallen - auch eine vollständige Reduzierung der Arbeitszeit auf Null ist möglich.

Der resultierende Lohnausfall wird durch das Kurzarbeitergeld abgemildert. Kurzarbeit soll den Arbeitsplatz während des Arbeitsausfalls erhalten und betroffene Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit schützen. Sie ist auf 12 Monate begrenzt, kann jedoch in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.

Die Anmeldung der Kurzarbeit beim Arbeitsamt muss der Arbeitgeber vornehmen. Damit der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld erstattet bekommt, müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Entscheidung, ob die Bedingungen erfüllt sind, wird in der Regel unverzüglich gefällt. Für die Erstattung ist bei der Agentur für Arbeit dann noch ein schriftlicher Antrag einzureichen.

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Urteil
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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