Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.321 Anfragen

Kündigung in Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Grundsätzlich endet die Pflicht zur Entgeltfortzahlung für den Arbeitgeber mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das gilt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis „aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit“ kündigt.

Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat. Es muss die Arbeitsunfähigkeit nicht alleiniger Grund für die Kündigung sein, sie muss nur Anlass zum Ausspruch der Kündigung gewesen sein. Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, 17.4.2002 - Az: 5 AZR 2/01).

Wird eine Kündigung nun in zeitlichem Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, spricht der Beweis des ersten Anscheins für diesen Zusammenhang. Diesen Zusammenhang muss der Arbeitgeber nachvollziehbar widerlegen.


LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - Az: 10 Sa 1507/17

ECLI:DE:LAGBEBB:2018:0301.10SA1507.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.321 Beratungsanfragen

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe