Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Betriebsbedingte Kündigung eines nach § 16e SGB 2 geförderten Arbeitnehmers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Ein nach § 16e SGB II geförderter Arbeitnehmer ist Arbeitnehmer im Sinne von §§ 1 Abs. 1; 23 Abs. 1 KSchG.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Arbeitsverhältnis des Klägers unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz.

Der Kläger ist seit mehr als einem halben Jahr, nämlich seit dem 01.10.2013, bei der Beklagen beschäftigt im Sinne von § 1 Abs. 1 KSchG.

Die Beklagte beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG. Denn auch die sog. FAV-Mitarbeiter sind Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Dies folgt bereits aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Gemäß § 16 e Abs. 1 SGB II können Arbeitgeber nur dann von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Auch die folgenden Absätze des § 16 e SGB II bestätigen dies, wenn von „Arbeitsentgelt“ und „Arbeitgeber“ die Rede ist. Insbesondere § 16 e Abs. 4 SGB II spricht die „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ an. Zwar ist diese unter den dort aufgeführten Bedingungen auch fristlos möglich, dies stellt jedoch nur eine besondere kündigungsrechtliche Spezialvorschrift in Bezug auf die FAV-Mitarbeiter dar. Beispielhaft heißt es dort in Satz 3 : „Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach Satz 1 abberufen wird“.

Ist aber ein Arbeitsverhältnis begründet worden, gibt es im Hinblick auf § 23 Abs. 1 KSchG kein Arbeitsverhältnis erster oder zweiter Klasse, welches dem Kündigungsschutzgesetz nicht unterfallen würde.


LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2016 - Az: 2 Sa 333/16

ECLI:DE:LAGBEBB:2016:0610.2SA333.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen