Verzichtserklärung: Beginn der Jahresfrist nach § 75a HGB
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aus dem Wortlaut von § 75a HGB folgt, dass die Jahresfrist, nach deren Ablauf die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung erlischt, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung Prinzipals beginnt, in welcher dieser auf das Wettbewerbsverbot verzichtet.
LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - Az: 5 Sa 1620/16
ECLI:DE:LAGBEBB:2016:1215.5SA1620.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...