Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.603 Anfragen

Gewerbeflächen nicht an die Konkurrenz vermieten!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 14 Minuten

Auch wenn keine vertragliche Vereinbarung besteht, ist der Vermieter gewerblicher Räume verpflichtet, den Mieter vor Konkurrenz im gleichen Haus zu schützen.

Dies ergibt sich aus der Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Es können also nicht in anderen Räumen des Gebäudes oder auf unmittelbar angrenzenden Grundstücken des Vermieters Konkurrenzunternehmen zugelassen oder selbst betrieben werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der der erkennende Senat beitritt, hat der Vermieter gewerblich zu nutzender Räume auch ohne Bestehen einer vertraglichen Regelung die Verpflichtung, den Mieter gegen Konkurrenz im selben Hause zu schützen; dies beruht auf der Erwägung, daß es bei der Vermietung von Räumen zum Betriebe eines bestimmten Geschäfts zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gehört, in anderen Räumen des Gebäudes oder auf unmittelbar angrenzenden Grundstücken des Vermieters kein Konkurrenzunternehmen zuzulassen oder gar selbst zu betreiben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Brandenburg, 26.05.1999 - Az: 3 U 172/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant