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Arbeitsaufzeichnung fehlerhaft: Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine ordentliche Kündigung kann bei bewusst fehlerhafter Arbeitsaufzeichnung gerechtfertigt sein.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer nach einer Reparatur für einen Kunden keinen Arbeitsstundennachweis angefertigt, so dass keine ordnungsgemäße Rechnung erstellt werden konnte.

Der Arbeitgeber hegte den Verdacht, dass der Stundenlohn privat eingetrieben werden sollte und kündigte dem Arbeitnehmer.

Da der Arbeitnehmer mit diesem Verhalten dem Kunden einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffte und den Arbeitgeber schädigte, war eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Die darüber hinaus erklärte fristlose Kündigung wurde jedoch als gegenstandslos gewertet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein solches Verhalten, dass der Verschleierung dient und den Arbeitgeber daran hindert, berechtigte Ansprüche gegenüber einem Kunden geltend zu machen, muss das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers nachhaltig untergraben.

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LAG Hessen, 10.02.2003 - Az: 10 Sa 923/02

ECLI:DE:LAGHE:2003:0210.10SA923.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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