Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.500 Anfragen
Fehlende Krankmeldung ist kein Kündigungsgrund!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine verpasste Krankmeldung und eine nicht rechtzeitig abgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind noch kein Kündigungsgrund. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich.
Im vorliegendem Fall war die Arbeitnehmerin mehrere Tage krank, hatte dies dem Arbeitgeber jedoch nicht unverzüglich mitgeteilt und auch nicht rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Der Arbeitgeber sah darin eine Arbeitsverweigerung und kündigte der Arbeitnehmerin fristlos.
Das Gericht war der Ansicht, es sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Da die Arbeitnehmerin tatsächlich erkrankt gewesen sei, habe für sie keine Pflicht zur Arbeitsleistung bestanden. Ihr Verstoß gegen den Arbeitsvertrag liege somit allein in der Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht. Damit habe sie nicht in gravierender Weise das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört.
LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.1998 - Az: 5 Sa 439/98
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön